Allgemeine Sicherheitshinweise

Bitte beachten Sie:

  • Grundsätzlich gilt, dass nur Fachpersonal Arbeiten an Hydraulikzylindern durchführen darf.
  • Unter Druck stehende Hydrauliksysteme dürfen unter keinen Umständen geöffnet werden.
  • Hydrauliksysteme müssen vor Neuinbetriebnahme bzw. nach Servicearbeiten vollständig entlüftet werden.
  • Demontierte Teile und eventuell aufgefangenes oder ausgetretenes Hydraulikmedium sind fachgerecht zu entsorgen.
  • Beim Zusammenspiel von unterschiedlichen Hydraulikzylindern muss darauf geachtet werden, dass sich Kräfte bzw. Drücke nicht ungewollt addieren und somit zu gefährlichen Situationen innerhalb eines Hydrauliksystems führen.
  • Hydraulikzylinder dürfen niemals Querkräften ausgesetzt werden. Durch spezielle Zylinderausführungen mit zusätzlichen äußeren Führungen können diese aufgenommen werden.

Hinweis: Sämtliche mechanischen Modifikationen von Hydraulikzylindern sind mit dem Hersteller abzuklären, um sicherzustellen, dass dadurch die Charakteristik bzw. die Einsatzgrenzen des Hydraulikylinders nicht verändert wurden.

Normenauswahl:

  • DIN 24343: Wartungs- und Inspektionsliste für hydraulische Anlagen
  • DIN 24346: Hydraulische Anlagen – Ausführungsgrundlagen
  • DIN EN 982: Sicherheitstechnische Anforderungen an fluidtechnische Anlagen und deren Bauteile