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Die Renate Merkle Stiftung verfolgt das Ziel, gerade die in so schwere Not gerate-nen Menschen (Kinder, Senioren und Behinderte) und deren Familien nach-haltig zu unterstützen und gemeinsam mit ihnen den Blick nach vorne zu richten.

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AHP Merkle Know How zwischen zwei Buchdeckeln

In Kooperation mit dem Verlag Moderne Industrie hat AHP Merkle ... 

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AHP Merkle GmbH
Nägelseestr. 39
79288 Gottenheim
Germany

fon: +49 7665 4208-0
fax: +49 7665 4208-88

EKB

Allgemeine EK-Bedingungen der AHP Merkle GmbH, 79232 March-Hugstetten

Stand 4/2002

Allgemeines zur Geltung der Bedingungen.

Für unsere Aufträge geltend nur die nachfolgenden Bedingungen, soweit schriftlich nichts anderes einzelvertraglich vereinbart wurde.

Abweichende Verkaufsbedingungen erkennen wir nicht an. Abweichende mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

§ 1 Auftragserteilung

Bestellungen und Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich (auch per Fax oder Email) erteilt oder bestätigt werden.

§ 2 Lieferung

Der Lieferant hat uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn ihm Umstände erkennbar werden, die Verzögerung der Lieferung befürchten lassen. Bei Nichteinhalten von Fixterminen, zugesicherten Eigenschaften oder Garantien sowie bei nicht behebbaren Rechtsmängel können wir ohne Nachfristsetzung und Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Daneben steht uns noch Schadenersatz wegen Pflichtverletzung in jedem Falle zu.

Im übrigen geltend die gesetzlichen Bestimmungen.
Lieferungen haben unter Angabe der vorgeschriebenen Angabe und Kennzeichnung zu erfolgen. Bei Nichtbeachtung sind wir dazu berechtigt, die Annahme der Lieferung zur verweigern. Dies gilt auch für Lieferungen an einen von uns als Empfänger bezeichneten Dritten. Bei Anlieferung auf Paletten ist darauf zu achten, dass nur einwandfreie, tauschfähige Europaletten (DB-Norm) verwendet werden. Sollten wir bei Verarbeitung der gelieferten Waren geschädigte Paletten feststellen, sind wir berechtigt, diese zum Wiederbeschaffungswert zu belasten. Anlieferungen auf Einweg- und Spezialpaletten müssen wir ausdrücklich zugestimmt haben.

Der Lieferant versichert den Transport der zu liefernden Waren auf eigene Kosten.

§ 3 Zahlung

Die Zahlungen erfolgen innerhalb von 28 Tagen abzgl. 3 % Skonto oder innerhalb von 45 Tagen netto.

Zahlungsort ist March-Hugstetten.

Die Zahlungsfrist beginnt frühestens mit Eingang der Rechnung, jedoch nicht vor Eingang der bestellten Ware.

§ 4 Gewährleistung/Fristen

Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Bei Mängeln und als solcher gilt auch eine fehlerhafte Montage oder Bedienanleitung, stehen uns die Rechte aus § 437 BGB zu.

Danach können wir gemäß § 439 BGB Nacherfüllung auf Kosten des Verkäufers nach unserer Wahl in Form der Mangelbeseitigung oder der Nachlieferung einer mangelfreien Sachen.

Nach Ablauf einer dem Käufer zu Nacherfüllung gesetzten Frist können wir gemäß § 437 Nr. 2 BGB vom Vertrag zurücktreten oder den Verkaufspreis mindern und Schadenersatz wegen Pflichtverletzung oder statt der Leistung gemäß § 437 Nr. 3 BGB oder Alternativ Ersatz der vergeblichen Aufwendungen gemäß § 284 BGB verlangen.

Etwaige offene Mängel sind rechtzeitig gerügt, wenn sie innerhalb von 2 Wochen nach unverzüglicher Untersuchung dem Verkäufer angezeigt werden. Verborgene Mängel sind rechtzeitig gerügt, wenn sie innerhalb von 2 Wochen nach ihrer Entdeckung dem Verkäufer angezeigt werden. Zur Erhaltung unserer Rechte genügt dabei die rechtzeitige Absendung der Anzeige - üblicherweise per Fax.

Die Einhaltung zugesicherter Eigenschaften, sowie das nicht Vorhandensein von Mängel garantiert der Verkäufer für einen Zeitraum von 2 Jahren. Der Anspruch auf Wandlung oder Minderung sowie Schadenersatz verjährt in 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Bei einem Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihre üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, gilt eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren.

Sofern der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, dass im Grundbuch eingetragen worden ist besteht, verjähren die diesbezüglichen Gewährleistungsansprüche in 30 Jahren.

§ 5 Sonderrechte/DIN-Vorschriften u.ä.

Der Lieferant sichert zu, dass die von ihm gelieferte Waren einschließlich ihrer Verpackung den jeweiligen deutschen und EU-rechtlichen Vorschriften und den jeweiligen Verkehrsauffassungen insbesondere der DIN-Vorschriften entsprechen und dass die Waren in einwandfreiem Zustand geliefert wurden und mit der erforderlichen Sorgfalt und unter Anwendung der erforderlichen Qualitätskontrollen hergestellt und behandelt worden sind. Sofern es sich um Lieferung von technischem Material, hierzu zählt auch Verpackungsmaterial, handelt, wird ferner garantiert, dass dieses dem Stand der Technik entspricht.

Soweit wir uns in besonderer Weise dem Umweltschutz verpflichtet haben, erwarten wir von unseren Lieferanten, dass diese Umweltkriterien bei der Herstellung oder Beschaffung der von uns bestellten Produkte bzw. bei der Durchführung zu erbringender Dienstleistungen ebenfalls Beachtung finden.

§ 6 Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen ist die von uns jeweils vorgeschriebene Empfangsstelle. Für alle Zahlungen ist Erfüllungsort March-Hugstetten.

Der Gefahrenübergang erfolgt dort.

Gerichtsstand ist March-Hugstetten, sofern der Verkäufer Kaufmann ist. Es geltend die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

Bitte beachten: Es geltend stets die aktuellen AGB in Verbindung mit den Aufträgen.